|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Unsere PreiseGebühren für Kurzzeit- und Touristenplätze
Gebühren für Dauercampingplätze
Die Gebühren für die Dauercampingplätze richten sich nach der Größe des Stellplatzes.
Anmerkung:
Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Anmeldung bzw. zu Beginn der Saison vollständig zu entrichten.
Sollten die Gebühren nicht pünktlich bezahlt werden, kann der Stellplatz anderweitig vergeben werden.
Bei Platzverweis oder vorzeitigem freiwilligen Abzug erfolgt keine Rückvergütung. Bei der Veräußerung des Wohnwagens besteht für den Käufer kein Anspruch auf den Stellplatz.
Auf die Vorschriften der Platzordnung wird verwiesen.
(gültig seit 1. Oktober 2009 - Dauerstellplätze bzw. 1. Januar 2009 - Kurzzeit- und Touristenplauml;tze) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||