Camping, Haddorfer, Seen, Wohnwagen, Platz, Wohnmobil, Zelten, Spielen, Spielplatz, Heidelandschaft, Natur, Rheine, Emsland, Kreis, Steinfurt, Sommer, Urlaub, Ferien, campen
 

Unsere Preise

Gebühren für Kurzzeit- und Touristenplätze

PDF-Symbol Hier können Sie die Preisliste für die Einzelgebühren als PDF-Datei herunterladen.

Standplatzgebühren pro Nacht (incl. Abfallgebühren und Stromanschluss, zzgl. Strom je KW/h)
Standplatz für Wohnwagen, Vorzelt, PKW oder Wohnmobil 8,00
Komfortstandplatz für Wohnwagen, Vorzelt, PKW oder Wohnmobil 9,00
Standplatz für Zelt, PKW oder Motorrad 6,00
Standplatz für Zelt und Fahrrad 5,00
Einzelgebühren pro Nacht
Erwachsene 5,00
Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre) 3,00
Hundegebühr 3,00
Radlerhütte (Grundmiete zzgl. Personengebühren und Fahrzeuge) 10,00
Pauschalgebühren (für einen Standplatz, beide Elternteile und deren Kinder, incl. Abfallgebühren und Stromanschluss, zzgl. Strom je KW/h)
für Familien je Nacht 23,00
für Familien je Woche 130,00
für Familien für 2 Wochen 250,00
für Familien für 1 Monat 400,00
Stromkosten
je kWh 0,50
In den Standplatzgebühren sind die Abfallgebühren mit 3,00 Euro je Tag und die einmalige Stromanschlussgebühr in Höhe von 2,50 Euro bereits enthalten.

 

Gebühren für Dauercampingplätze

Die Gebühren für die Dauercampingplätze richten sich nach der Größe des Stellplatzes.
Die Größe der Plätze variiert zwischen 70 und 160 m².
PDF-Symbol Hier können Sie die Preisliste für die Dauercampinggebühren als PDF-Datei herunterladen.

Stellplatzgebühren
Stellplatzgebühren bis 4 Personen bei einer Stellplatzgröße:
bis 70,00 m² 580,00
von 70,01 - 100,00 m² 640,00
von 100,01 - 130,00 m² 695,00
von 130,01 - 160,00 m² 765,00
über 160,01 m² 795,00
Jahresgebühr für jede weitere Person 60,00
Abfallgebühren
Jahresgebühr 105,00
Hundegebühr
Jahresgebühr je Hund 55,00
Stromkosten
Jahresvorauszahlung je Stellplatz
Die Abrechnung erfolgt zum Ende der Saison unter Berücksichtigung des tatsächlichen Stromverbrauchs - derzeitiger Preis pro kWh = 0,35 €
80,00
 
Anmerkung: Die Gebühren sind grundsätzlich bei der Anmeldung bzw. zu Beginn der Saison vollständig zu entrichten. Sollten die Gebühren nicht pünktlich bezahlt werden, kann der Stellplatz anderweitig vergeben werden. Bei Platzverweis oder vorzeitigem freiwilligen Abzug erfolgt keine Rückvergütung. Bei der Veräußerung des Wohnwagens besteht für den Käufer kein Anspruch auf den Stellplatz. Auf die Vorschriften der Platzordnung wird verwiesen.

(gültig seit 1. Oktober 2009 - Dauerstellplätze bzw. 1. Januar 2009 - Kurzzeit- und Touristenplauml;tze)